Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
Inhaltsverzeichnis
Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, müssen Antragsteller immer auch die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag beantworten. Hierzu gehören unter anderem aktuell bestehende und vergangene Erkrankungen, die Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen könnten. Die Versicherung nutzt diese Daten zu einer ausführlichen Gesundheitsprüfung und damit zur Einstufung der Versicherten in Risikogruppen. Anhand dieser Risikoprüfung wird letztlich entschieden, ob der Versicherungsantrag angenommen wird und ob ggf. eine Erhöhung des BU Beitrag erfolgen muss.
Gesundheitsfragen zur BU
Der Versicherungsantrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält verschiedene Gesundheitsfragen, die im Rahmen der Antragstellung beantwortet werden müssen. Die Gesundheitsfragen sollen dabei die gesundheitliche Vorgeschichte erläutern und so zeigen, ob und in welchem Umfang ggf. Vorerkrankungen bestehen, die eine Berufsunfähigkeit wahrscheinlicher werden lassen.
Zu den Gesundheitsfragen gehört zum einen, dass die Versicherung nach Größe und Gewicht fragt, um das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erkennen zu können. Zum anderen fragen die Versicherer auch nach Arztbesuchen der vergangenen fünf Jahre. Wer hier antwortet, beim Arzt gewesen zu sein, muss näher erläutern, wann und weshalb eine Behandlung erfolgte. Sollte ein Aufenthalt im Krankenhaus notwendig gewesen sei, sind Erläuterungen sogar über einen Zeitraum von zehn Jahren nötig. Neben körperlichen Erkrankungen wird jedoch auch nach psychischen Erkrankungen gefragt, da auch Burnout oder Depressionen Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sein können.
Neben diesen Angaben müssen Antragsteller im Rahmen der Gesundheitsprüfung auch beantworten, ob beispielsweise psychische Erkrankungen vorliegen, ob ein Bandscheibenvorfall behandelt wurde oder ob Herz-Kreislauf-Beschwerden vorliegen. Werden diese Fragen wiederum mit „Ja“ beantwortet, sind detailliertere Erklärungen notwendig, um die Risikoprüfung der Versicherung zu erleichtern. Sollten Antragsteller aufgrund fehlendem medizinischen Wissen keine ausreichenden Auskünfte geben können besteht die Möglichkeit, den Arzt oder das jeweilige Krankenhaus von der Schweigepflicht zu entbinden, so dass die notwendigen Angaben direkt von dort aus gegeben werden können.
Die Gesundheitsprüfung der Versicherungen
Nach Eingang der Gesundheitsfragen führen die Versicherungen eine Gesundheitsprüfung durch. Werden keine Vorerkrankungen ersichtlich, kann der Antrag wie gestellt ausgefertigt und policiert werden. Bei vorhandenen Vorerkrankungen jedoch muss eine genauere Risikoprüfung vorgenommen werden, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit in diesen Fällen erhöht sein kann. Auf der Grundlage des jeweiligen Gesundheitszustandes haben die Versicherer dann vier Optionen, wie mit dem Versicherungsantrag verfahren werden kann. So ist es zum einen möglich, den Antrag wie gestellt anzunehmen. In anderen Fällen werden die Versicherer mitunter Beitragserhöhungen vornehmen, um das höhere Risiko finanzieren zu können. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einzelne Erkrankungen aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Wer beispielsweise bereits einen Bandscheibenvorfall hatte, kann dann keine Leistungen erhalten, wenn er aufgrund dieser Erkrankung berufsunfähig wird. Sollten die Vorerkrankungen als zu schwer eingestuft werden, ist letztlich auch die Ablehnung des Versicherungsantrages möglich.
Da sich die Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch von Versicherer zu Versicherer unterscheiden, sollten Versicherte in jedem Fall bei verschiedenen Versicherern anfragen. Da jeder Versicherer Vorerkrankungen anders einstuft und somit auch die Beitragserhöhungen unterschiedlich ausfallen, macht sich ein Berufsunfähigkeitsversicherung Preisvergleich oftmals bezahlt.
Falsche oder fehlerhafte Angaben
Es ist wichtig, die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag vollständig und umfassend zu beantworten. Nur in diesem Fall kann die Versicherung die Gesundheits- und Risikoprüfung vornehmen und den Vertrag entsprechend einstufen. Zu beachten ist, dass die Versicherung nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch bei der Beantragung von Leistungen berechtigt ist, die Angaben zu überprüfen. Wird festgestellt, dass die Angaben falsch oder fehlerhaft waren, können die Versicherungsgesellschaften vom Vertrag zurücktreten und Leistungen verweigern.
Vorteilhaft kann es sein, im Versicherungsvertrag ein befristetes Rücktrittsrecht zu vereinbaren. In diesem Fall ist die Versicherung nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums von beispielsweise drei oder fünf Jahren berechtigt, aufgrund unabsichtlicher lückenhafter Angaben vom Vertrag zurückzutreten. Absichtliche Vertragsverletzungen sind hiervon jedoch nicht betroffen. Auch ist es ebenfalls wichtig, einen Versicherungsvertrag mit dem Verzicht auf Kündigung oder Vertragsanpassung nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz abzuschließen. Hiernach ist die Versicherung nicht zur Anpassung des Vertrages oder gar zur Kündigung berechtigt, wenn der Antragsteller in den Gesundheitsfragen eine nicht bekannte Krankheit nicht angegeben hat. Eine erneute Gesundheitsprüfung sowie eine Risikoprüfung können dann nicht vorgenommen werden.