Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen
Ähnlich wie auch bei der Krankenversicherung lassen sich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuererklärung anrechnen. Wie hoch die abzusetzende Summe dabei ausfällt, ist je nach abgeschlossenem Tarif verschieden. Wer beispielsweise eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, kann diese anders von der Steuer absetzen als einen Kombitarif aus BU und Unfallversicherung.
Inhaltsverzeichnis
In welcher Höhe kann die BU Versicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Wie bereits gesagt, unterscheidet sich die Höhe der Absetzbarkeit von Produkt zu Produkt. Wer seine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen möchte, kann dies bis zu einer Obergrenze von maximal 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro tun. Allerdings gilt diese Obergrenze nicht nur für die BUV, sondern schließt auch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung mit ein. Dies bedeutet, dass die Beiträge zur BU ab einem Gehalt von 20.700 Euro im Jahr (für Arbeitnehmer) bzw. 41.400 Euro im Jahr (Arbeitgeber) keinen Vorteil bei der Absetzbarkeit erbringen, da der Maximalbetrag bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll ausgeschöpft sind.
Steuerliche Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Selbstständigen
Selbstständige unterliegen jedoch einer Sonderregelung. Es ist möglich, 9.000 Euro von der Steuer abzusetzen, wenn insgesamt mindestens 10.736 Euro für Versicherungen aufgewendet wurden. Dazu gehören die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung.
Kombi-Policen in der Steuererklärung berücksichtigen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hat, hat zudem die Möglichkeit, etwas mehr zu sparen. Hier können insgesamt 2.640 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Dies kann beispielsweise einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung oder einer Unfallversicherung sein.
Rentenzahlungen und Versicherungsleistungen sind steuerpflichtig
Wer jedoch Leistungen seiner Versicherung erhält, sollte beachten, dass diese auch steuerlich behandelt werden müssen. Wer also von seiner Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, der muss diese auch ordnungsgemäß versteuern. Die Höhe des zu versteuernden Anteils richtet sich dabei nicht wie bei der gewöhnlichen Altersrente nach Jahren, sondern nach Dauer der Rentenzahlung. Je nachdem, wie lange die Rente noch gezahlt wird, fällt der zu zahlende Anteil dabei geringer oder größer aus.