Berufsunfähigkeitsversicherung Steuer 2023 – BU Versicherung steuerlich absetzbar

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielt eine wichtige Rolle im finanziellen Schutzkonzept vieler Menschen. Sie springt ein, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausführen kann.

Doch wussten Sie, dass Sie Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen können? Damit können Sie Ihre Steuerlast senken und gleichzeitig für den Fall der Fälle vorsorgen.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie das geht. Insbesondere unterscheiden wir dabei zwischen eigenständiger BU und als Zusatzversicherung. Zudem gehen wir auf die Versteuerung der BU-Rente ein und geben Tipps, wie Sie Ihre BU mit anderen Vorsorgeformen kombinieren können.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern: Was ist absetzbar?

Im Jahr 2023 können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Der anrechenbare Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro für Angestellte Arbeitnehmer, Rentner und Beamte und bei 2.800 Euro für Selbstständige und Freiberufler. Für Ehepaare sind 3.800 Euro steuerlich berücksichtigungsfähig.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rürup-Rente kombiniert wird, können die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Der anrechenbare Höchstbetrag für die Basisrente wie die Rürup-Rente liegt im Jahr 2023 bei 26.528 Euro für Einzelveranlagung und bei 53.056 Euro für Zusammenveranlagung.

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung fallen in den Bereich der sonderbaren Vorsorgeaufwendungen und können daher im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Sie reduzieren die zu versteuernde Einkommen und verringern somit die Steuerlast. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Beiträge vollständig absetzbar sind. Der individuelle Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen schränkt die steuerliche Absetzbarkeit ein.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung hängt auch von der Art der Versicherung ab. Ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eigenständig oder als Zusatzbaustein zu einer anderen Versicherung abgeschlossen worden, so bestimmt dies die Höhe des absetzbaren Betrags.

Eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung kann oft höher abgesetzt werden als eine Zusatzversicherung.

BU-Höchstgrenze: Wie viel ist steuerlich absetzbar?

Die BU-Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit hängt von den sonstigen Vorsorgeaufwendungen des Versicherten ab. Bei der Steuererklärung können Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden.

Allerdings variiert die Absetzbarkeit je nachdem, ob die Versicherung als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzbaustein abgeschlossen wurde. Im Detail bestimmt auch der steuerliche Höchstbetrag für diese Vorsorgeaufwendungen, ob und wie viel von den Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgesetzt werden kann.

Es ist zu beachten, dass Rentenleistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung versteuert werden müssen und der Ertragsanteil dabei von der Rentendauer abhängt.

Unterschiede in der Steuererklärung: SBU und BUZ

Die Unterschiede zwischen der Selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) können sich auf die Steuererklärung auswirken.

Selbstständige BUBU-Zusatzversicherung
Steuerlich absetzbarJa, als Sonderausgaben, falls der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist.Ja, aber nur in Kombination mit einer Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung. Die Beiträge zur BUZ können nicht separat abgesetzt werden.
Wo in der SteuererklärungIn der Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung.Ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand, aber nur, wenn sie Bestandteil einer anderen absetzbaren Versicherung ist.

Die Auswahl zwischen SBU und BUZ kann somit auch steuerliche Auswirkungen haben. Es ist daher ratsam, die Wahl der Versicherung sorgfältig zu treffen und ggf. einen Experten zu konsultieren.

Wie setzt man die BU-Versicherung bei der Steuer ab?

Erfahren Sie, wie Sie Ihre BU in der Steuererklärung geltend machen können, ob als eigenständige Versicherung, als Zusatzversicherung oder in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge.

Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung bietet eine besondere Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft. Hier sind einige Aspekte, die Sie beachten sollten:

  • Die Beiträge zur dieser Versicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Diese Versicherungsbeiträge sind in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung aufzuführen.
  • Es ist möglich, diese Beiträge vollständig von der Steuer abzusetzen.
  • Die Rentenleistungen aus einer solchen Versicherung unterliegen jedoch der Besteuerung.
  • Der steuerpflichtige Ertragsanteil bei den Rentenleistungen hängt von der Rentendauer ab.

BU als Zusatzversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung hat spezifische steuerliche Auswirkungen. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Sie kennen sollten:

  • Beiträge zur BU als Zusatzversicherung können steuerlich abgesetzt werden.
  • Die Art dieser Versicherung beeinflusst die Absetzbarkeit der Beiträge.
  • Der absetzbare Betrag variiert je nach Versicherungsart und individuellem Steuersatz.
  • Es besteht eine direkte Verbindung zwischen der Höhe des Ertragsanteils und der Rentendauer.
  • Im Falle einer Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge können die Beiträge direkt vom Bruttolohn abgezogen werden.
  • Die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und betrieblicher Altersvorsorge ermöglicht einen höheren Abzug vom Bruttolohn.

Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer betrieblichen Altersvorsorge bringt steuerliche Vorteile. Hier sind einige davon:

  1. Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  2. Diese Form der Kombination ermöglicht den vollständigen Abzug der Beiträge ohne Höchstgrenzen für die Berufsunfähigkeitsversicherung in Steuererklärung.
  3. Durch diese Strategie können Sie Ihre Steuern optimieren und gleichzeitig für Ihr Alter vorsorgen und sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern.
  4. Es bietet mehr finanzielle Sicherheit im Falle einer Berufsunfähigkeit, da die Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge nicht auf die Leistungen aus der BU angerechnet werden.
  5. Außerdem bekommt man bei dieser Kombination oft bessere Bedingungen und niedrigere Beitragssätze als bei eigenständiger private BU-Versicherung steuererklärung.

Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente versteuert?

Die Versteuerung der Auszahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Rente) hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen ist eine private BU-Rente steuerpflichtig.

Wenn die BU-Rente jedoch unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (für das Jahr 2023) liegt, fallen keine Steuern an. Wenn die BU-Rente mit einer Rürup-Rente kombiniert wurde, werden im Jahr 2023 83 Prozent der BU-Rente versteuert, und ab 2040 werden es 100 Prozent sein.

Wenn die BU-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen wurde, muss die Rentenzahlung in voller Höhe versteuert werden.

Der persönliche Einkommenssteuersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem zu versteuernden Einkommen und dem Familienstand. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die genauen Steuerabzüge zu ermitteln.

Steuerfreie BU-Rente

Die steuerfreie BU-Rente ist ein bedeutendes Element im Kontext der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ab 2025 erfreuen sich Versicherungsnehmer der vollen steuerfreien Berufsunfähigkeitsrente, da sie jährlich um 2% ansteigt.

Dies bedeutet, dass der Zahlungsfluss aus der BU nicht mehr der Einkommensteuer unterliegt und somit den Versicherungsnehmern mehr Nettoeinkommen sichert.

Dennoch muss beachtet werden, dass nicht alle Berufsunfähigkeitsrenten steuerfrei sind. Der steuerpflichtige Anteil hängt stark davon ab, ob die Versicherung als eigenständige BU-Versicherung oder in Kombination mit einer Rürup-Rente abgeschlossen wurde.

Bei einer eigenständigen Versicherung ist lediglich der Ertragsanteil steuerpflichtig, dessen Höhe von der Dauer der Rente abhängt. Daher führt eine kürzere Rentendauer zu einer geringeren Einkommensteuer auf die BU-Rente.

Der Ertragsanteil und seine Versteuerung

Der Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente hat einen entscheidenden Einfluss auf die Versteuerung. Dieser Anteil zeigt an, welcher Teil der Rente als Einkommen zu versteuern ist.

Bei einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung fällt nur der Ertragsanteil unter die Steuerpflicht. Dessen Höhe hängt von der Dauer der Rentenzahlung ab.

Ein niedriger Ertragsanteil führt übrigens zu einer reduzierten Einkommensteuer auf die Berufsunfähigkeitsrente. Das bedeutet, bei kürzerer Rentendauer belastet weniger Steuer Ihr Portemonnaie.

Bis 2025 steigt der Ertragsanteil jährlich um 2% und erreicht dann den Maximalwert von 100%. Danach bleibt er dauerhaft unverändert.

Für die Berufsunfähigkeitsrente aus einer BUZ in Kombination mit einer Rürup-Rente gelten jedoch andere Regeln. Hier erfolgt die Besteuerung gemäß dem Alterseinkünftegesetz. Der steuerpflichtige Teil dieser BUZ-Rente nimmt stetig zu und erreicht im Jahr 2040 ebenfalls den vollen Wert von 100%.

Also, ob Sie eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine BUZ haben, die Versteuerung hängt immer vom jeweiligen Ertragsanteil ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge kombinieren

Hier behandeln wir die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rentenversicherung oder einer betrieblichen Altersvorsorge zu kombinieren, um maximale steuerliche Vorteile zu erzielen.

BU-Versicherung in Kombination mit einer Rentenversicherung

Die Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Rentenversicherung bietet eine umfassende Absicherung für später und jetzt. Hier sind einige wichtige Aspekte zu beachten:

  1. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen ab, falls man krankheits – oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten kann.
  2. Eine Rentenversicherung sorgt dafür, dass man auch im Alter über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
  3. Beide Versicherungen lassen sich miteinander kombinieren, um eine lückenlose Versorgungsstrategie zu haben.
  4. Beiträge zur kombinierten BU – Rentenversicherung können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.
  5. Für die Steuererklärung gelten spezielle Regeln: So ist nur der Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig.
  6. Der Ertragsanteil der Rente hängt dabei von der Dauer der Rentenzahlung ab: Je kürzer die Laufzeit, desto geringer ist der steuerpflichtige Anteil.
  7. In einigen Fällen macht es Sinn, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup – Rente zu kombinieren, da hier spezielle steuerliche Vorteile genutzt werden können.

BU-Versicherung in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge

Die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einer betrieblichen Altersvorsorge bietet verschiedene steuerliche Vorteile.

  1. Absetzen der Beiträge: Versicherte können ihre Beiträge zur BU-Versicherung im Rahmen ihrer Steuererklärung absetzen, wenn sie diese mit einer betrieblichen Altersvorsorge kombinieren.
  2. Individuelle Höhe: Die Summe der abzuziehenden Beiträge hängt von den individuellen Einzahlungen in die BU-Versicherung und die betriebliche Altersvorsorge ab.
  3. Höchstgrenze beachten: Es existieren Obergrenzen für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, welche auch Zahlungen für andere Versicherungen wie Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen.
  4. Besteuerung der Rente: Erhalten Versicherte eine Berufsunfähigkeitsrente aus dieser Kombination, unterliegt diese den Regeln des Alterseinkünftegesetzes zur Besteuerung.
  5. Anlage Vorsorgeaufwand nutzen: Die steuerliche Absetzbarkeit der BU-Beiträge wird in der Anlage Vorsorgeaufwand der Steuererklärung eingetragen.
  6. Keine Steuern bei niedrigem Einkommen: Liegt das zu versteuernde Gesamteinkommen inklusive der Berufsunfähigkeitsrente unterhalb des Grundfreibetrags, sind keine Steuern zu zahlen.

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Steuererklärung wo eintragen

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie und wo die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung eingetragen werden können:

1. Öffnen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand in Ihrer Steuererklärung.
2. Tragen Sie den Jahresbeitrag Ihrer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung in Zeile 49 ein.
3. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung haben, tragen Sie den Beitrag in Zeile 7 ein.
4. Wenn Sie eine Rürup-Rente haben, tragen Sie den Beitrag in Zeile 5 ein.
5. Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge haben, tragen Sie den Beitrag in Zeile 63 ein.
6. Wenn Sie eine private Rentenversicherung haben, tragen Sie den Beitrag in Zeile 20 ein.
7. Wenn Sie eine Riester-Rente haben, tragen Sie den Beitrag in Zeile 11 ein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Absetzbarkeit der Beiträge davon abhängt, ob der steuerliche Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch Beiträge zur (gesetzlichen) Kranken-/ Pflegeversicherung ausgeschöpft ist oder nicht.

Wenn Sie unsicher sind, welche Beträge Sie in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

Berufsunfähigkeitsversicherung Auszahlung in der Steuererklärung wo eintragen

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie die Auszahlung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Rente) in der Steuererklärung versteuert wird:

  1. Im Leistungsfall wird die BU-Rente als „sonstiges Einkommen“ in der Steuererklärung angegeben.
  2. Die Höhe der Steuern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Vertragsgestaltung der BU-Versicherung, dem Alter bei Eintritt der Berufsunfähigkeit, der Restlaufzeit des Vertrags, der Höhe der ausgezahlten BU-Rente und dem gültigen Grundfreibetrag sowie dem persönlichen Steuersatz.
  3. Wenn die BU-Rente unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro (für das Jahr 2023) liegt, fallen keine Steuern an.
  4. Wenn die BU-Rente mit einer Rürup-Rente kombiniert wurde, werden im Jahr 2023 83 Prozent der BU-Rente versteuert, und ab 2040 werden es 100 Prozent sein.
  5. Wenn die BU-Rente im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen wurde, muss die Rentenzahlung in voller Höhe versteuert werden.
  6. Die genaue Höhe der Steuern hängt auch vom persönlichen Einkommenssteuersatz ab, der von verschiedenen Faktoren wie dem zu versteuernden Einkommen und dem Familienstand abhängt.

FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Steuererklärung

Ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?

Ja, die Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel steuerpflichtig. Sie müssen die erhaltenen Leistungen als Teil Ihres steuerpflichtigen Einkommens angeben.

Sind Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können steuerlich abgesetzt werden. Sie können die gezahlten Beiträge in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wie hoch ist der steuerpflichtige Ertragsanteil bei der Berufsunfähigkeitsrente?

Der steuerpflichtige Ertragsanteil bei der Berufsunfähigkeitsrente beträgt in der Regel 50 Prozent. Das bedeutet, dass Sie die Hälfte der erhaltenen Rente voll versteuern müssen.

Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, Sie können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen. Die gezahlten Beiträge können als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.

Muss ich die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung angeben?

Ja, Sie müssen die Berufsunfähigkeitsversicherung in Ihrer Steuererklärung angeben. Die gezahlten Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Sonderausgaben anzugeben.

Wie kann ich Steuern sparen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Indem Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen, können Sie Steuern sparen. Die gezahlten Beiträge mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Kann ich die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

Ja, Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen. Die gezahlten Beiträge können als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung angegeben werden.

Ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerfrei?

Nein, die Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel nicht steuerfrei. Sie müssen die erhaltenen Leistungen als Teil Ihres steuerpflichtigen Einkommens angeben und versteuern.

Was passiert mit der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuererklärung?

Bei der Steuererklärung müssen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung angeben. Die gezahlten Beiträge zur Versicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden.