Berufsunfähigkeitsrente Voraussetzung und Höhe

Berufsunfähigkeitsrente: BU Rente bei Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsrente ist die wichtigste Leistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird in der Regel ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit, die von einem Arzt attestiert wird, ausgezahlt. In den meisten Fällen fordern die Versicherungen ein Attest vom behandelnden Arzt, dass die Berufsunfähigkeit für mindestens sechs Monate besteht. Man spricht hier vom Prognosezeitraum, der im Idealfall nicht länger als sechs Monate vereinbart werden sollte.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgeschlossen, um finanzielle Einbußen auszugleichen, sollte der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden können. Bei Vorliegen einer mindestens 50%igen Berufsunfähigkeit wird die Versicherung dann die im Vertrag vereinbarte Rente Monat für Monat überweisen.

Die Höhe der BU Rente kann dabei zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer frei vereinbart werden. Experten raten regelmäßig dazu, die Höhe der Absicherung auf das aktuelle Gehalt und den persönlichen Finanzbedarf abzustimmen. Im Regelfall sollte die Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 75-80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens vereinbart werden.

So wird gewährleistet, dass trotz fehlendem Einkommen alle monatlich festen Zahlungen wie Miete, Kreditraten, Lebensmittel und sonstige Kosten finanziert werden können. Bei der Vereinbarung der Rentenhöhe sollte immer davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Leistung nicht bewilligt wird, denn für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente gibt es hohe Hürden, die nur in wenigen Fällen überwunden werden können.

Vereinbarung einer Dynamik

Viele Verträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung werden heute mit einer Dynamik vereinbart. Wird die Police entsprechend abgeschlossen, wird der Beitrag für die Versicherung Jahr für Jahr um drei bzw. fünf Prozent angehoben. Gleichzeitig erhöht sich natürlich auch die Berufsunfähigkeitsrente.

Höhe Berufsunfähigkeitsrente anpassen

Die Dynamik ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem deshalb so wichtig, weil zwischen dem Vertragsabschluss und dem Leistungsbeginn mitunter mehrere Jahre und oft sogar Jahrzehnte vergehen können. Durch die jährlichen Inflationswerte könnte die einmal vereinbarte BU Rente dann nicht mehr ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Die Dynamik hingegen sorgt dafür, dass die Inflation ausgeglichen wird und die Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch nach Jahren den eigenen Ansprüchen gerecht wird.

Erhöhungsoption für die BU Rente

Ebenso sinnvoll wie die Vereinbarung einer Dynamik kann insbesondere für junge Menschen die Vereinbarung einer Erhöhungsoption sein. Ohne erneute Gesundheitsfragen zur BU kann die Berufsunfähigkeitsrente dann etwa bei der Heirat, bei der Geburt eines Kindes oder beim Schritt in die Selbstständigkeit nach oben angepasst werden.

Die Fälligkeit der Rente

Die Berufsunfähigkeitsrente wird fällig, wenn die Berufsunfähigkeit von einem Arzt festgestellt wird. Wann die Berufsunfähigkeitsrente fällig wird, ist detailliert im Versicherungsvertrag geregelt und sollte bereits vor dem Vertragsabschluss über einen BU Versicherungsvergleich überprüft werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, ab welcher Beeinträchtigung die Rente gewährt wird und wie lange die Berufsunfähigkeit vorliegen muss. In empfehlenswerten Verträgen wird die BU Rente regelmäßig ab einer 50%igen Berufsunfähigkeit gewährt, sofern der Arzt bestätigt, dass diese mindestens sechs Monate andauert.

In anderen Verträgen wiederum finden sich mitunter Klauseln, die eine Auszahlung erst dann bewilligen, wenn eine voraussichtlich permanente Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese kann von Ärzten aber in aller Regel nicht bestätigt werden, so dass die Auszahlung der Rente von der Versicherung häufig verweigert wird.

Berufsunfähigkeitsrente und die Klausel

Ebenso wichtig ist die Klausel, dass eine rückwirkende Zahlung der Rente möglich ist. In vielen Fällen stellt sich nämlich erst später heraus, dass eine Erkrankung tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führt. In diesen Fällen könnten Versicherte, die in ihrem Vertrag eine rückwirkende Auszahlung der BU Rente vereinbart haben, ihre Rentenzahlungen ab dem Beginn der Erkrankung erhalten und sind so vollumfänglich abgesichert.

Berufsunfähigkeitsrente durch abstrakte Verweisung gefährdet

Weiterhin ist zu beachten, dass sich Versicherungen bei der Beantragung der Rentenzahlung häufig auf ihr Recht zur Verweisung berufen. Wurde im Vertrag nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet und besteht die Möglichkeit, in anderen Berufen tätig zu sein, können die Versicherer hierauf verweisen und die Zahlung der BU Rente ablehnen. Nur dann, wenn die Versicherer auf ihr abstraktes Verweisungsrecht verzichten, wird die Berufsunfähigkeitsrente auch dann ausgezahlt, wenn theoretisch eine Beschäftigung in anderen Bereichen möglich wäre.