Heidelsberger Leben mit neuer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Heidelsberger Lebensversicherung hat ihr Portfolio um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) erweitert. Die Police orientiert sich an den Marktstandards und bietet einige Vorteile. Eine weitere Besonderheit:

Die Heidelsberger verzichtet auf eine Kündigung oder eine Erhöhung der Beiträge, sollten unverschuldet falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht worden sein. 

Risikoprüfung per Telefon

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss vor deren Abschluss eine Gesundheits- bzw. Risikoprüfung über sich ergehen lassen. Bei der Heidelberger Leben erhält mit der neuen SBU auch ein neues Verfahren zur Risikoprüfung den Einzug. Künftig können Kunden ihre Risikoprüfung auch per Telefon durchführen, im sogenannten „Tele-Underwriting“.

Um die wichtigen Fragen zu beantworten, wurde ein spezielles Team an geschulten Mitarbeitern zusammengestellt, welche sich speziell um Hinterfragung der Gesundheit kümmern.

Unabsichtliche Falschangaben führen nicht zur Vertragskündigung

Wer zudem unabsichtlich falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat, muss nicht damit rechnen, dass ihm der Versicherer den Vertrag kündigt. Denn die Heidelberger Leben verzichtet in ihrer SBU auf derartige Punkt, auch eine nachträgliche Beitragserhöhung kommt nicht in Frage.

Ebenfalls enthält die SBU keine abstrakten Verweisungen, ein Punkt, auf den Versicherte bei der Auswahl ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt achten sollten. Denn wenn der Vertrag Verweisungen vorsieht, besteht immer das Risiko, dass sich der Versicherer vor einer Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente drücken und einen Wechsel in einen anderen Beruf fordern kann.

SBU mit rückwirkenden Leistungen

Auch ein weiterer wichtiger Punkt, die rückwirkenden Leistungen, wurden in den Vertragsbedingungen berücksichtigt. Wird eine Berufsunfähigkeit erst im Nachhinein diagnostiziert, so leistet die Heidelberger SBU auch rückwirkend.

Wäre dies nicht der Fall, bestünde die Möglichkeit, dass der Versicherte in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte. Besteht der Verdacht einer Berufsunfähigkeit, ist also der Prognosezeitraum eingetreten, so können die Beiträge zudem problemlos ausgesetzt werden.