Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis 60 63 65 oder besser 67 Jahre

Das Endalter im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Schlüsselmoment für den Schutz Ihres Einkommens. Sollten Sie vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters berufsunfähig werden, sorgt eine ausreichende Versicherungslaufzeit dafür, dass Ihre finanzielle Absicherung nahtlos weiterläuft.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine BU-Rente bis 60 oder 63 Jahre genügt. Die Lebenserwartung steigt und damit auch die Zeit, in der man ohne Einkommen dasteht.

Versicherungsnehmer sollten bedenken, dass nach dem 60. Lebensjahr das Risiko nicht abnimmt, berufsunfähig zu werden. Vielmehr steigt es mit zunehmendem Alter. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bis zum gesetzlichen Rentenalter oder noch darüber hinaus Gültigkeit hat, kann daher existenzielle Bedeutung erlangen.

Wer das Endalter seiner BU zu niedrig wählt, riskiert eine Versorgungslücke und damit finanzielle Schwierigkeiten im Falle einer Berufsunfähigkeit nach dem 60. Lebensjahr.

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Was ist eine BU-Versicherung und wann wird sie sinnvoll?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente, wenn jemand aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Sie bietet finanzielle Sicherheit und schützt das bisherige Einkommen, falls man durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird.

Diese Absicherung ist besonders wichtig, denn staatliche Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente reichen oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Ohne diese finanzielle Unterstützung könnte das eigene Vermögen schnell schwinden und die gesetzliche Altersrente sowie die private Altersvorsorge gefährdet sein. Deshalb ist es entscheidend, sich frühzeitig um eine entsprechende BU-Versicherung mit ausreichender Leistungsdauer zu kümmern und das richtige Endalter zu wählen.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis 60 oder 63 Jahren nicht sinnvoll ist

Berufsunfähigkeit kann auch nach dem 60. Lebensjahr eintreten – ein längeres Endalter sichert Sie umfassender ab und kann existenzielle Risiken minimieren. Die statistische Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit steigt gar mit 60 und 63 Jahren deutlich.

Die Risiken einer zu kurzen Laufzeit

Wählen Versicherungsnehmer eine zu kurze Laufzeit für ihre private BUV, gehen sie ein hohes Risiko ein. Nur bis zum 63. oder gar 60. Lebensjahr eine BU abzuschließen scheint zunächst kostensparend, blendet jedoch das nicht zu vernachlässigende Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit aus.

Die Statistik zeigt: Auch und gerade nach dem 60. Lebensjahr besteht eine zunehmende Gefahr, berufsunfähig zu werden.

Eine Absicherung nur bis zum 60. Lebensjahr kann bedeuten, dass Personen ohne ausreichende Versorgung dastehen, falls sie nach diesem Alter berufsunfähig werden sollten. Sie riskieren dann, ihre Ersparnisse zu verbrauchen und ohne finanzielle Rücklage in das Rentenalter zu starten.

Das gewählte Endalter sollte daher sorgfältig geprüft und an persönliche Bedürfnisse sowie die Lebensplanung angepasst werden, um nicht plötzlich ohne Schutz dazustehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung bis 65 oder 67 Jahre?

Wir empfehlen, die BU bis zum regulären Renteneintrittsalter mit 65 oder 67 Jahren abzuschließen. Je nachdem, ob Sie bereits mit 65 oder erst nach 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Die Regelungen zum Renteneintrittsalter in Deutschland hängen vom Geburtsjahr ab.

  • Für Menschen, die vor 1947 geboren wurden, lag das reguläre Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
  • Für spätere Jahrgänge wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben, sodass für Personen, die 1964 oder später geboren wurden, das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt.

Hier eine Übersicht:

  • Geburtsjahrgang 1947 bis 1963: Für diese Jahrgänge gibt es eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Für jeden Jahrgang erhöht sich das Renteneintrittsalter um einen oder zwei Monate.
  • Geburtsjahrgang 1964 und später: Für Personen, die 1964 oder später geboren sind, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren.

Es gibt die Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen, allerdings können dann Abschläge bei der Rentenzahlung anfallen.

Kann das Endalter angepasst werden?

Eine Anpassung des Endalters kann eine sinnvolle Option sein, um den Versicherungsschutz nahtlos bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter zu gewährleisten. Viele Versicherungsverträge bieten die Möglichkeit, das Endalter zu verlängern.

Allerdings sollten Sie beachten, dass eine solche Anpassung mitunter mit höheren monatlichen Beiträgen einhergeht.

Versicherungsnehmer müssen sich oft erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen, wenn sie ihren Schutz verlängern möchten. Das birgt das Risiko, dass der Versicherer neue Bedingungen stellt oder im schlimmsten Fall den Antrag ablehnt.

Deshalb ist es ratsam, bereits beim Abschluss eines Vertrages auf flexible Verlängerungsoptionen und die Nachversicherungsgarantie zu achten. So bleibt die Absicherung flexibel und passt sich verändernden Lebensumständen an.

Das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente und BU

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, und oft reicht die gesetzliche Rente nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb ist es wichtig, sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich abzusichern.

Sie schließt die Lücke zwischen dem Einkommen bei Berufsfähigkeit und den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit. Je nahtloser diese beiden Sicherungssysteme ineinandergreifen, desto besser ist man im Ernstfall finanziell geschützt.

Experten raten dazu, die Versicherungsdauer der BU an das Renteneintrittsalter anzupassen, um durchgängigen Schutz zu gewährleisten. Wer bereits eine BU bis 60 oder 63 hat, sollte prüfen, ob eine Verlängerungsoption besteht.

So bleibt man auch nach dem 60. Lebensjahr ohne Sorgen um die finanzielle Sicherheit. Der nächste Abschnitt beleuchtet, welche Faktoren die Höhe der Beiträge beeinflussen und wie man am besten eine Balance zwischen Kosten und Schutz findet.

Bis zu welchem Alter kann ich noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Das maximale Alter, bis zu dem man eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abschließen kann, variiert je nach Versicherungsgesellschaft. In der Regel liegt die Altersgrenze für den Abschluss einer BU-Versicherung zwischen 55 und 60 Jahren.

Einige Versicherer bieten jedoch auch Vertragsabschlüsse für Personen über 60 Jahre an, wobei zu beachten ist, dass mit zunehmendem Eintrittsalter die Beiträge in der Regel deutlich höher ausfallen und die Gesundheitsprüfung strenger sein kann.

Wichtig ist dabei, dass die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens bis zum Renteneintrittsalter mit 65 oder 67 Jahren beträgt.

Kostenfaktor: Beitragsunterschiede bei verschiedenen Laufzeiten

Bei der Wahl der Laufzeit einer BU steht man oft vor der Frage, ob eine längere Absicherung trotz höherer Beiträge die bessere Entscheidung ist. Kurzfristig mag die Einsparung verlockend erscheinen, jedoch sollte man die langfristigen Risiken nicht unterschätzen.

Ein Vergleich der Kosten für unterschiedliche Laufzeiten zeigt, dass eine Versicherung bis zum 60. Lebensjahr zwar zunächst günstiger erscheint, aber das Sicherheitsnetz im Alter somit auch früher wegfällt.

Beitragsersparnis bei kürzeren Laufzeiten versus Risikoabdeckung

Eine kürzere Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung scheint auf den ersten Blick Kosten zu sparen. Monatlich können es einige Euro sein, die im Portemonnaie bleiben. Über die Jahre summiert sich die Ersparnis – im genannten Beispiel sind es bis zum 60.

Lebensjahr immerhin 35.295€, die nicht für Prämien ausgegeben wurden. Dies klingt verlockend, doch was passiert, wenn der Ernstfall vor dem Renteneintrittsalter eintritt?

Ohne ausreichende Absicherung bis zum Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung oder des Versorgungswerkes entsteht ein finanzielles Risiko. Die Ersparnisse könnten schnell aufgebraucht sein, wenn man plötzlich berufsunfähig wird und kein Einkommen mehr hat.

Die Entscheidung für eine lange Laufzeit schützt vor unerwarteten Verlusten und sichert das Einkommen bis zum gewählten Endalter. Es gilt zu bedenken: Die Investition in eine längere Absicherung kann ein beruhigendes Sicherheitsnetz bieten und späteren finanziellen Sorgen vorbeugen.

Berufsunfähigkeitsversicherung nur bis 60 – häufige Fehleinschätzungen

Viele Berufstätige unterschätzen das Risiko einer Berufsunfähigkeit nach dem 60. Lebensjahr und wählen eine verkürzte Versicherungsdauer, was zu einer gefährlichen Deckungslücke führen kann.

„Ich brauche nur eine BU bis 60, danach bin ich versorgt.“

Manche glauben irrtümlicherweise, dass eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nur bis zum 60. Lebensjahr notwendig sei. Sie vertrauen darauf, dass danach die gesetzliche Rentenversicherung oder Ersparnisse ausreichen, um ihren Lebensstandard zu halten.

Dies kann jedoch eine gefährliche Fehleinschätzung sein. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, sinkt nicht plötzlich mit 60 Jahren. Tatsächlich bleibt es hoch und kann zu erheblichen finanziellen Einbußen führen, wenn man nicht ausreichend vorgesorgt hat.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter abzuschließen, ist oft empfehlenswert. Sie schützt vor unvorhersehbaren Einkommensverlusten und gewährleistet finanzielle Stabilität – selbst über das 60.

Lebensjahr hinaus. Den Versicherungsvertrag frühzeitig zu beenden bedeutet nicht nur das Risiko reduzierter Rentenleistungen in Kauf zu nehmen, sondern auch mögliche Strafen für den vorzeitigen Ruhestand zu riskieren.

Daher sollte man die eigene Vorsorge sorgfältig planen und dabei das hohe Niveau an Berufsunfähigkeitsrisiko auch nach dem 60. Lebensjahr nicht unterschätzen.

Mögliche finanzielle Folgen einer frühzeitigen Vertragsbeendigung

Wer seine private BUV vorzeitig beendet, riskiert unter Umständen erhebliche finanzielle Einbußen. Im Klartext bedeutet das: Wird man nach dem 60. Lebensjahr berufsunfähig und die Versicherung ist bereits ausgelaufen, steht man ohne die finanzielle Absicherung da.

Die Leistungen aus der gesetzlichen Rente reichen dann oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Besonders in einer Zeit, in der die Rente mit 63 immer mehr zur Option wird, ist es riskant, sich ausschließlich darauf zu verlassen.

Zudem könnten zusätzliche Kosten entstehen, weil man sich im Alter neu versichern müsste – oft zu ungünstigeren Konditionen und höheren Beiträgen. Ein Vertrag bis zum 67. Lebensjahr würde diesen Risiken vorbeugen, da er eine durchgehende Absicherung bietet und so die Lücke bis zum Beginn der gesetzlichen Rente schließt.

Alternativen und Ergänzungen

Es gibt Zusatzoptionen und Ergänzungen wie die Nachversicherungsgarantie, die eine flexible Anpassung an veränderte Lebensumstände ermöglichen und somit für langfristige Sicherheit sorgen können.

  • Kombinationen aus BU und Arbeitsunfähigkeitsversicherung können die Absicherung erweitern und bieten zusätzlichen Schutz bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Dynamische Optionen ermöglichen es Versicherten, ihren Schutz im Laufe der Zeit an ihren Lebensstandard anzupassen, ohne Gesundheitsprüfung.
  • Nachversicherungsgarantien sind wichtig, damit Versicherte ihre Deckung erhöhen können, wenn sich ihre Lebenssituation ändert.
  • Flexible Tarife erlauben es, den Versicherungsschutz bei finanziellen Schwierigkeiten temporär zu senken und später wieder anzupassen.
  • Verlängerungsoptionen geben die Möglichkeit, das Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung über das ursprünglich gewählte Ende hinaus zu erweitern.